Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Teil I - Allgemeine Regelungen
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen der 3D Industrie GmbH, Händelstraße 3, 88450 Bergheim (nachfolgend "3D Industrie GmbH" oder "wir") und ihren Kunden.
Sie gelten insbesondere für:
• den Bezug von Newslettern, Mailings und Informationsdiensten,
• die Inanspruchnahme von Beratungs- und Dienstleistungen,
• Coaching- und Trainingsprogramme,
• Unternehmensberatungen,
• Workshops, Seminare und Veranstaltungen,
• digitale Schulungs- und Lernangebote,
• sowie sonstige von uns angebotene Leistungen.
(2) Unsere Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Der Kunde bestätigt mit Vertragsschluss, dass er die Leistungen ausschließlich im Rahmen seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit bezieht.
(3) Grundlage der Vertragsbeziehung sind diese AGB, das jeweilige Angebot sowie gegebenenfalls individuell getroffene Vereinbarungen zwischen den Parteien.
(4) Es gilt die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung dieser AGB.
(5) Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§ 2 Vertragsgegenstand
(1) Die 3D Industrie GmbH bietet ihren Kunden insbesondere Beratungs-, Coaching-, Trainings- und Schulungsleistungen an. Die Leistungserbringung kann je nach Art des Angebots digital, telefonisch, per Videokonferenz, vor Ort oder in hybrider Form erfolgen.
(2) Gegenstand unserer Leistungen sind insbesondere:
• Unternehmensberatung
• Strategieberatung
• Potenzialanalysen
• Vertriebsberatung
• Marketingberatung
• Beratung zur additiven Fertigung
• Beratung zu Geschäftsmodellen
• Prozessoptimierung
• Workshops, Seminare und Schulungen
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich jeweils aus dem zugrunde liegenden Angebot.
(3) Im Mittelpunkt unserer Leistungen steht die Analyse unternehmerischer Herausforderungen sowie die Entwicklung möglicher Lösungsansätze und Handlungsempfehlungen.
(4) Die Umsetzung sämtlicher Empfehlungen erfolgt eigenverantwortlich durch den Kunden.
(5) Soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, schulden wir keinen konkreten wirtschaftlichen Erfolg.
Insbesondere werden keine Umsatzsteigerungen, Gewinne, Kosteneinsparungen, Aufträge, Kundenanfragen, Förderzusagen oder sonstige wirtschaftliche Ergebnisse garantiert.
(6) Die Beratung der 3D Industrie GmbH stellt keine Rechtsberatung, Steuerberatung, Finanzberatung, Anlageberatung oder sonstige erlaubnispflichtige Beratung im Sinne gesetzlicher Vorschriften dar.
(7) Hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung, Methodik und Durchführung der vereinbarten Leistungen steht uns ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.
(8) Der Kunde verpflichtet sich, alle zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Freigaben und Mitwirkungshandlungen rechtzeitig bereitzustellen.
Die Beratungsleistung setzt die aktive Mitwirkung des Kunden voraus.
(9) Kunden erhalten im Rahmen der gebuchten Leistungen Zugang zu einem fachlichen Support.
Die regulären Supportzeiten sind Montag bis Freitag von 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr.
(10) Zusätzlich können regelmäßige Live-Sprechstunden, Netzwerkveranstaltungen, Dienstleister-Calls oder vergleichbare Formate angeboten werden.
(11) An gesetzlichen Feiertagen sowie in der Zeit zwischen Heiligabend und Neujahr sind wir berechtigt, Supportleistungen, Live-Calls oder Beratungsangebote in reduziertem Umfang anzubieten oder zu verschieben.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung und Bewerbung unserer Leistungen auf Webseiten, sozialen Netzwerken, Werbeanzeigen, Newslettern, Broschüren oder sonstigen Medien stellt kein bindendes Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar.
(2) Verträge können schriftlich, in Textform oder fernmündlich geschlossen werden.
(3) Fernmündliche Vertragsschlüsse können insbesondere per Telefon oder Videokonferenz erfolgen.
(4) Der Vertrag kommt durch die übereinstimmenden Willenserklärungen der Parteien zustande.
(5) Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Vertragsgespräche zu Dokumentations-, Qualitäts- und Beweiszwecken aufgezeichnet werden dürfen.
(6) Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, besteht kein Anspruch auf eine nachträgliche schriftliche Zusammenfassung des fernmündlich geschlossenen Vertrages.
(7) Ist die Erbringung der angefragten Leistungen aus tatsächlichen, rechtlichen oder technischen Gründen nicht möglich, behalten wir uns vor, den Vertragsschluss abzulehnen. Bereits erhaltene Zahlungen werden in diesem Fall erstattet.
§ 4 Preise und Leistungserbringung
(1) Sämtliche Preisangaben verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Die Leistungserbringung erfolgt zu den im Angebot oder Vertrag vereinbarten Zeitpunkten.
(3) Sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, ist die vereinbarte Vergütung unmittelbar mit Vertragsschluss fällig.
(4) Vereinbarte Ratenzahlungen stellen lediglich eine Zahlungserleichterung dar und berühren die Verpflichtung zur vollständigen Zahlung der Gesamtvergütung nicht.
§ 5 Laufzeit und Kündigung
(1) Der Vertrag wird für die jeweils vereinbarte Laufzeit geschlossen.
(2) Eine ordentliche Kündigung während der Vertragslaufzeit ist ausgeschlossen.
(3) Der Vertrag endet automatisch mit Ablauf der vereinbarten Laufzeit.
(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(5) Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
(6) Nicht in Anspruch genommene Leistungen begründen keinen Anspruch auf Erstattung, Nachholung oder Verlängerung der Vertragslaufzeit.
(7) Nicht wahrgenommene Beratungsgespräche, Workshops, Live-Calls oder Supportleistungen gelten als angeboten und führen nicht zu einer Reduzierung der Vergütung.
§ 6 Zahlungsverzug
(1) Leistungsfristen beginnen erst, nachdem sämtliche erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zahlungen vollständig vorliegen.
(2) Befindet sich der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, sind wir berechtigt, Leistungen bis zur vollständigen Begleichung offener Forderungen auszusetzen.
(3) Gerät der Kunde bei einer vereinbarten Ratenzahlung in Verzug, sind wir berechtigt, das Vertragsverhältnis außerordentlich zu kündigen und die bis zum regulären Vertragsende geschuldete Vergütung geltend zu machen.
§ 7 Durchführung und Erfüllung der Leistungen
(1) Die Leistungen werden mit der erforderlichen fachlichen Sorgfalt erbracht.
(2) Wir sind berechtigt, qualifizierte Mitarbeiter, freie Berater, Partnerunternehmen oder sonstige Erfüllungsgehilfen einzusetzen.
(3) Soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, schulden wir Dienstleistungen und keinen Werk- oder Erfolgseintritt.
(4) Können Leistungen aufgrund fehlender Mitwirkung des Kunden nicht erbracht werden, bleibt unser Vergütungsanspruch unberührt.
§ 8 Verhalten und Rücksichtnahme
(1) Der Kunde verpflichtet sich zu einem respektvollen, professionellen und sachlichen Umgang.
(2) Kritik, Verbesserungsvorschläge und Beschwerden sind zunächst über die vorgesehenen Kommunikationswege direkt an die 3D Industrie GmbH heranzutragen.
(3) Die Veröffentlichung bewusst unwahrer Tatsachenbehauptungen oder geschäftsschädigender Inhalte ist unzulässig.
(4) Bei wiederholten oder schwerwiegenden Verstößen können Kunden von einzelnen Leistungen ausgeschlossen werden.
(5) Der Vergütungsanspruch bleibt hiervon unberührt.
§ 9 Nutzungsrechte und geistiges Eigentum
(1) Sämtliche Inhalte der 3D Industrie GmbH sind urheberrechtlich geschützt.
(2) Der Kunde erhält für die Dauer der Vertragslaufzeit ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht.
(3) Die Weitergabe von Inhalten, Zugangsdaten oder Plattformzugängen an Dritte ist unzulässig.
(4) Die Nutzung von Aufzeichnungen, Transkripten, Dokumenten, Vorlagen oder sonstigen Inhalten der 3D Industrie GmbH in öffentlichen oder kommerziellen KI-Systemen ist ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung nicht gestattet.
(5) Bei Verstößen können Vertragsstrafen sowie weitere gesetzliche Ansprüche geltend gemacht werden.
(6) Verletzungen unserer Urheberrechte, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse werden zivilrechtlich verfolgt. Strafrechtliche Schritte bleiben vorbehalten.
§ 10 Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung ist grundsätzlich mit Vertragsschluss fällig.
(2) Zahlungen erfolgen per Überweisung oder SEPA-Lastschriftverfahren.
(3) Der Kunde verpflichtet sich, auf Anforderung ein unterschriebenes SEPA-Lastschriftmandat bereitzustellen.
(4) Rechnungen werden grundsätzlich elektronisch bereitgestellt.
§ 11 Haftung
(1) Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
(3) Die Haftung ist auf den vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden begrenzt.
(4) Für wirtschaftliche Entscheidungen, Investitionen oder die Umsetzung von Empfehlungen haftet ausschließlich der Kunde.
§ 12 Referenznennung
(1) Die 3D Industrie GmbH ist berechtigt, den Kunden nach erfolgreicher Zusammenarbeit als Referenz zu benennen.
(2) Hierzu dürfen Firmenname, Unternehmenslogo sowie eine allgemeine Beschreibung der Zusammenarbeit verwendet werden.
(3) Der Kunde kann dieser Nutzung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widersprechen.
§ 13 Höhere Gewalt
(1) Ereignisse höherer Gewalt, die die Leistungserbringung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, befreien die betroffene Partei für die Dauer der Störung von ihren Leistungspflichten.
(2) Hierzu zählen insbesondere Naturkatastrophen, behördliche Maßnahmen, Krieg, Streik, Pandemien, Stromausfälle oder erhebliche Ausfälle von Kommunikations- und IT-Systemen.
§ 14 Widerrufsrecht
(1) Unsere Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.
(2) Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht nicht.
§ 15 Datenschutz und Kommunikation
(1) Personenbezogene Daten werden ausschließlich nach den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet.
(2) Die Kommunikation kann über E-Mail, Telefon, Videokonferenzsysteme oder Messenger-Dienste erfolgen.
(3) Einzelheiten ergeben sich aus unserer Datenschutzerklärung.
§ 16 Seminare und Veranstaltungen
(1) Anmeldungen zu Veranstaltungen sind verbindlich.
(2) Veranstaltungen können aus organisatorischen Gründen verschoben oder durch gleichwertige Alternativtermine ersetzt werden.
§ 17 Verjährung von Ansprüchen
(1) Ansprüche des Kunden gegen die 3D Industrie GmbH verjähren innerhalb von zwölf Monaten ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
(2) Hiervon ausgenommen sind Ansprüche aufgrund vorsätzlichen Handelns, grober Fahrlässigkeit sowie Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
§ 18 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand ist Memmingen, soweit gesetzlich zulässig.
(3) Vertragssprache ist Deutsch.
§ 19 Schlussbestimmungen
(1) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(2) An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt.
(3) Gleiches gilt für Regelungslücken.
Teil II - Besondere Bedingungen für Beratungsprogramme, Mitgliederbereiche, Netzwerkformate, Seminare und Trainings
§ 1 Netiquette und respektvoller Umgang
(1) Alle Teilnehmer verpflichten sich zu einem respektvollen, professionellen und sachlichen Umgang miteinander sowie gegenüber Mitarbeitern, Referenten, Partnern und Vertretern der 3D Industrie GmbH.
(2) Diskriminierende, beleidigende, herabwürdigende, geschäftsschädigende oder sonstige unangemessene Äußerungen und Verhaltensweisen sind unzulässig.
(3) Die Zusammenarbeit basiert auf einem vertrauensvollen, professionellen und lösungsorientierten Umgang. Sofern der Kunde mit einzelnen Leistungen, Abläufen oder Inhalten nicht zufrieden ist oder Klärungsbedarf besteht, verpflichtet er sich, dies zunächst unmittelbar gegenüber der 3D Industrie GmbH anzusprechen.
(4) Kritik, Verbesserungsvorschläge und Beschwerden sind ausdrücklich erwünscht und über die vorgesehenen Kommunikationswege einzubringen.
(5) Bei Verstößen gegen diese Verhaltensregeln sind wir berechtigt, den Teilnehmer nach vorheriger Verwarnung vorübergehend oder dauerhaft von einzelnen Leistungen, Veranstaltungen, Live-Calls, Mitgliederbereichen oder Programmen auszuschließen. Die vertraglichen Verpflichtungen des Kunden bleiben hiervon unberührt.
§ 2 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Die Beratungsleistung der 3D Industrie GmbH setzt die aktive Mitwirkung des Kunden voraus.
(2) Die Inanspruchnahme der Beratungsleistungen stellt eine Holschuld dar. Fragen, Herausforderungen, Umsetzungsprobleme oder Entscheidungsbedarfe können von der 3D Industrie GmbH nur berücksichtigt werden, soweit diese vom Kunden aktiv kommuniziert werden.
(3) Der Kunde verpflichtet sich, angeforderte Informationen, Unterlagen, Freigaben und Rückmeldungen innerhalb angemessener Fristen bereitzustellen.
(4) Übermittelte Konzepte, Strategievorschläge, Webseitenentwürfe, Marketingmaßnahmen, Dokumente oder sonstige Arbeitsergebnisse gelten als freigegeben, sofern der Kunde nach dreimaliger Aufforderung zur Rückmeldung innerhalb von 14 Kalendertagen keine Stellungnahme abgibt. Die 3D Industrie GmbH ist in diesem Fall berechtigt, auf Grundlage der zuletzt abgestimmten Inhalte weiterzuarbeiten.
(5) Vereinbarte Beratungs-, Strategie- oder Coachingtermine sind verbindlich.
(6) Eine kostenfreie Terminverschiebung ist nur möglich, wenn die Absage mindestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin erfolgt.
(7) Nicht wahrgenommene Termine oder verspätet abgesagte Termine gelten als durchgeführt. Ein Anspruch auf Erstattung, Nachholung oder Verlängerung der Vertragslaufzeit besteht nicht.
(8) Reagiert der Kunde trotz mindestens drei Kontaktversuchen über die vereinbarten Kommunikationswege nicht, ist die 3D Industrie GmbH berechtigt, die Beratung bis zur Mitwirkung des Kunden auszusetzen oder auf Grundlage der vorliegenden Informationen fortzuführen. Die vereinbarte Vergütung bleibt hiervon unberührt.
§ 3 Weitergabe von Zugängen und Account-Sharing
(1) Die dem Kunden zur Verfügung gestellten Zugänge, Benutzerkonten, Logins und Plattformzugriffe sind ausschließlich für die vereinbarte Nutzung bestimmt.
(2) Eine Weitergabe von Zugangsdaten an Dritte ist ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung der 3D Industrie GmbH unzulässig.
(3) Die Nutzung eines Accounts durch mehrere Personen ist nur zulässig, sofern dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
(4) Bei Verstößen sind wir berechtigt, betroffene Zugänge vorübergehend oder dauerhaft zu sperren. Der Vergütungsanspruch der 3D Industrie GmbH bleibt hiervon unberührt.
§ 4 Schutz von Inhalten und geistigem Eigentum
(1) Sämtliche im Rahmen der Zusammenarbeit bereitgestellten Inhalte, insbesondere Schulungsunterlagen, Präsentationen, Vorlagen, Checklisten, Aufzeichnungen, Videos, Audiodateien, Dokumente, Datenbanken, Kalkulationen, Strategiepapiere und sonstige Materialien, sind urheberrechtlich geschützt.
(2) Die Inhalte dürfen ausschließlich für eigene betriebliche Zwecke des Kunden genutzt werden.
(3) Eine Vervielfältigung, Veröffentlichung, Weitergabe, Vermietung, Lizensierung, kommerzielle Verwertung oder ein Weiterverkauf der Inhalte ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung der 3D Industrie GmbH nicht gestattet.
(4) Bei schuldhaften Verstößen sind wir berechtigt, Zugänge zu sperren und weitergehende rechtliche Ansprüche geltend zu machen.
§ 5 Netzwerkverhalten und Akquise anderer Teilnehmer
(1) Die Kontaktaufnahme mit anderen Teilnehmern innerhalb unserer Programme, Veranstaltungen und Netzwerkformate ist grundsätzlich zulässig.
(2) Die systematische oder aufdringliche Akquise anderer Teilnehmer sowie wiederholte unerwünschte Vertriebsansprachen sind nicht gestattet.
(3) Kein Teilnehmer darf durch Verkaufs-, Werbe- oder Akquiseaktivitäten belästigt werden.
(4) Bei Verstößen können wir den betreffenden Teilnehmer nach vorheriger Verwarnung zeitweise oder dauerhaft von Netzwerkformaten, Gruppen oder Veranstaltungen ausschließen.
§ 6 Vertraulichkeit und Geheimhaltung
(1) Alle Teilnehmer verpflichten sich, über vertrauliche Informationen, die ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren.
(2) Als vertrauliche Informationen gelten insbesondere:
• Unternehmenskennzahlen,
• Kalkulationen,
• Preisstrukturen,
• Kundeninformationen,
• Lieferanteninformationen,
• technische Daten,
• Fertigungsparameter,
• Geschäftsmodelle,
• Vertriebsstrategien,
• Marketingmaßnahmen,
• interne Prozesse,
• betriebsinterne Informationen anderer Teilnehmer,
• sowie sämtliche nicht öffentlich bekannten geschäftlichen Informationen.
(3) Die Weitergabe, Veröffentlichung oder Verwertung solcher Informationen gegenüber Dritten ist ohne ausdrückliche Zustimmung des jeweiligen Berechtigten unzulässig.
(4) Die Geheimhaltungspflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
(5) Sofern einzelne Inhalte oder Projekte erhöhten Geheimhaltungsanforderungen unterliegen, hat der Kunde dies vor Offenlegung der betreffenden Informationen ausdrücklich mitzuteilen.
(6) Bei schuldhaften Verstößen behalten wir uns die Geltendmachung von Unterlassungs-, Schadensersatz- und sonstigen gesetzlichen Ansprüchen ausdrücklich vor.
§ 7 Aufzeichnungen, Transkripte und KI-Nutzung
(1) Beratungs-, Strategie-, Workshop- und Coachinggespräche können durch die 3D Industrie GmbH zu Dokumentations-, Qualitäts- und Schulungszwecken aufgezeichnet werden.
(2) Sofern Aufzeichnungen dem Kunden zur Verfügung gestellt werden, erfolgt dies ausschließlich zur internen Nutzung innerhalb des Unternehmens des Kunden.
(3) Eine Weitergabe, Veröffentlichung, Vervielfältigung oder öffentliche Zugänglichmachung der Aufzeichnungen ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung der 3D Industrie GmbH nicht gestattet.
(4) Gleiches gilt für Gesprächsprotokolle, Transkripte, Präsentationen, Strategiepapiere, Checklisten, Auswertungen und sonstige Beratungsunterlagen.
(5) Die Eingabe oder Nutzung von Aufzeichnungen, Transkripten, Schulungsunterlagen, Präsentationen oder sonstigen Inhalten der 3D Industrie GmbH in öffentliche oder kommerzielle KI-Systeme ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung der 3D Industrie GmbH unzulässig.
(6) Teilnehmern ist es nicht gestattet, Beratungen, Live-Calls, Workshops oder sonstige Veranstaltungen eigenständig aufzuzeichnen, Bildschirmaufnahmen anzufertigen oder Mitschnitte zu erstellen, sofern keine ausdrückliche schriftliche Zustimmung vorliegt.
§ 8 Schutz des Trainings- und Beratungsbetriebs
(1) Teilnehmer haben alles zu unterlassen, was den ordnungsgemäßen Ablauf von Beratungen, Workshops, Live-Calls, Netzwerkveranstaltungen, Schulungen oder sonstigen Programmbestandteilen beeinträchtigen könnte.
(2) Insbesondere sind wiederholte Störungen, unangemessenes Verhalten, bewusste Behinderungen von Diskussionen oder die Beeinträchtigung anderer Teilnehmer unzulässig.
(3) Bei wiederholten oder schwerwiegenden Verstößen sind wir berechtigt, Teilnehmer vorübergehend oder dauerhaft von einzelnen Leistungen, Programmen oder Veranstaltungen auszuschließen.
(4) Der Vergütungsanspruch der 3D Industrie GmbH bleibt hiervon unberührt.